Schutz vor Gewalt und volle Teilhabe

15 May 2017
Eine Delegierte der vorbereitenden Frauenkonsultation übermittelt deren Botschaft an die Delegierten der Zwölften LWB-Vollversammlung. Foto: LWB/ Albin Hillert
Eine Delegierte der vorbereitenden Frauenkonsultation übermittelt deren Botschaft an die Delegierten der Zwölften LWB-Vollversammlung. Foto: LWB/ Albin Hillert
Die Botschaft der vorbereitenden Frauenkonsultation an die Zwölfte Vollversammlung

WINDHUK, Namibia, 10. Mai 2017 – Schutz vor Gewalt und volle Teilhabe von Frauen in Kirche und Gesellschaft waren die Hauptthemen der Botschaft der vorbereitenden Frauenkonsultation des Lutherischen Weltbundes (LWB).

„Wir feiern dies durch unsere Taufe, wir sind befreit durch Gottes Gnade”, teilten die Frauen, damit Bezug nehmend auf das Thema der Vollversammlung, in ihrer Botschaft mit. Sie stellten allerdings auch fest, dass ihre „Erfahrung der Befreiung durch Gottes Gnade behindert wird“.

Weibliche Delegierte der Zwölften Vollversammlung des LWB, Mitglieder des LWB-Netzwerkes Frauen in Kirche und Gesellschaft (FKG) und örtliche Arbeitsgruppen von Frauen trafen sich vom 6. bis 9. Mai in der namibischen Hauptstadt Windhuk zur vorbereitenden Frauenkonsultation. Sie überreichten ihre Botschaft am 10. Mai den Delegierten der LWB-Vollversammlung.

Gendergerechtigkeit ist wichtig

In der Botschaft wird die Notwendigkeit von Gendergerechtigkeit betont, und die Mitgliedskirchen werden aufgerufen „sich kritischen Themen zu stellen, ungeachtet wie kontrovers sie sind“. Insbesondere wird auf eine gender-sensible Lektüre der Bibel hingewiesen und auf den Zusammenhang von biblischer Hermeneutik und Macht.

Mit Blick auf das Unterthema der Vollversammlung, Menschen – nicht für Geld zu haben, werden die Delegierten aufgefordert, sich mit geschlechtsspezifischem Unrecht zu befassen, wie es sich etwa in Bestimmungen des Erbrechts, Frühehen, weiblicher Genitalverstümmelung, geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten, Vergewaltigung und Mitgiftpraktiken zeigt.

Die vorbereitende Frauenkonsultation würdigt und empfiehlt weiterhin das LWB-Grundsatzpapier zur Gendergerechtigkeit, das in einem von der Elften LWB-Vollversammlung in Stuttgart 2010 angestoßenen Prozess erarbeitet und 2013 vom LWB-Rat verabschiedet worden ist. Sie ruft den LWB-Rat dazu auf, „die LWB-Verfassung durch eine Verpflichtung zur Gendergerechtigkeit und insbesondere zur Einhaltung der Grundsätze der Gendergerechtigkeit zu ergänzen“.

Frauen in Leitungsverantwortung

Die letzten fünf Vollversammlungen des LWB haben alle den Anspruch von Frauen auf Leitungsverantwortung bekräftigt, und der LWB hat sichergestellt, dass dieses Ziel auch erreicht wird. Die Botschaft ermutigt die Mitgliedskirchen jedoch, weitere notwendige Schritte zu unternehmen, um die volle Teilhabe von Frauen an Leitungsverantwortung zu garantieren.

„Wir wollen, dass Leitungsverantwortung in der Kirchengemeinschaft sowohl für Frauen wie Männer gleichermaßen gilt“, erklären die Frauen in ihrer Botschaft. Sie fordern für Frauen die Möglichkeit zum Studium, zum Handeln und der Übernahme von Leitungsfunktionen, um strukturelle Veränderungen zugunsten der Leitungsverantwortung von Frauen zu erreichen.

Zur Zeit ordinieren 82 Prozent der LWB-Mitgliedskirchen Frauen. Die Botschaft der Frauen begrüßt dies als einen Meilenstein und „beglückwünscht die Frauen und Männer, die sich ohne nachzulassen für die volle Teilhabe von Frauen am ordinierten Amt eingesetzt haben.“

Weiterhin spricht sich die Botschaft für Partnerschaft und Dialog zwischen denjenigen Mitgliedskirchen aus, die Frauen nicht ordinieren, und denen, die sich dazu entschlossen haben. Das Büro der LWB-Kirchengemeinschaft wird aufgefordert, eine Diskussionsplattform für diese Kirchen bereitzustellen.

Gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Dem schwerwiegenden Problem der Gewalt sowohl in verschiedenen sozialen Kontexten als auch innerhalb der Kirchen wird in der Botschaft besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Kirche sollte ein sicherer Ort sein, die Kirchen werden deshalb gebeten darüber nachzudenken, einen Verhaltenskodex zu entwickeln und anzuwenden.

Die Botschaft der vorbereitenden Frauenkonsultation wurde von der Vollversammlung angenommen und an den Grundsatz- und Weisungsausschuss weitergeleitet.

Vollständige Botschaften der vorbereitenden Frauenkonsultationen

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